Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses 2004/68/JI zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie in deutsches Recht. Sexueller Missbrauch wird spezifiziert als sexuelle Handlungen von, an oder vor Kinder.
https://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP16/81/8142.html